AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der BiberFILM
1. Allgemeines
Nachstehende allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge,
Vereinbarungen und Absprachen zwischen dem Auftraggeber oder von ihm
bevollmächtigte Personen und der BiberFILM.
2. Vorleistungen
Bevor ein Auftrag erteilt wird, unterbreitet die BiberFILM dem
potentiellen Auftraggeber ein schriftliches Angebot über Inhalt, Format,
Umfang, Rechte, Kosten und Verlauf der beabsichtigten Filmproduktion.
Dieses Angebot ist unverbindlich und hat sechs Wochen Gültigkeit.
3. Auftragserteilung
Der Auftrag wird vom Auftraggeber erteilt, indem er das ihm vorgelegte
Angebot der BiberFILM binnen sechs Wochen schriftlich akzeptiert.
4. Produktionsablauf
4.1 Drehbuch
Nach Auftragserteilung fertigt die BiberFILM dem Angebot entsprechend
ein Drehbuch an. Es enthält eine Beschreibung der für den Film geplanten
Szenarien sowie eine sinngemäße Erläuterung von O-Tönen (Statements,
Dialoge, Spielszenen) und des Kommentartextes. Dem Auftraggeber steht es
im Rahmen des vereinbarten Angebots dreimalig zu, Veränderungen oder
Ergänzungen des Drehbuchs einzufordern.
Sollte der Auftraggeber nach dreimaliger Nachbesserung und Veränderung
des Drehbuchs die Abnahme ablehnen und aus diesem Grund vom
Produktionsvertrag zurücktreten, stellt BiberFILM 15% der vereinbarten
Produktionskosten in Rechnung. Die Urheberrechte am Drehbuch bleiben in
diesem Fall bei der BiberFILM. Alle weiteren Schritte des
Produktionsablaufs entfallen. Nach ordnungsgemäßer Abnahme des Drehbuchs
durch den Auftraggeber stellt BiberFILM 30% der vereinbarten
Produktionskosten in Rechnung.
4.2 Dreharbeiten
Nach Abnahme des Drehbuchs erstellt die BiberFILM in enger Absprache mit
dem Auftraggeber einen Drehablaufplan, der alle geplanten Dreharbeiten,
den Einsatz der beteiligten Personen und die Verwendung der notwendigen
Requisiten zeitlich und räumlich festlegt. Der Drehablaufplan bedarf
der Zustimmung des Auftraggebers. Müssen die Dreharbeiten aus Gründen,
die BiberFILM nicht zu vertreten hat (Unwetter, höhere Gewalt,
Versäumnisse des Auftraggebers), zeitlich verschoben oder durch
zusätzliche Drehtage ergänzt werden, werden die dadurch entstehenden
Zusatzkosten auf die kalkulierten Produktionskosten
aufgeschlagen. Sollten die Dreharbeiten aus Gründen, die BiberFILM nicht
zu vertreten hat (Unwetter, höhere Gewalt, Versäumnisse des
Auftraggebers), gänzlich oder so umfangreich entfallen, dass der
geplante Film nicht realisiert werden kann, stellt die BiberFILM weitere
15 % der Produktionskosten in Rechnung. In diesem Fall entfallen alle
weiteren Schritte des Produktionsablaufs.
4.3 Rohschnitt
Nach Abschluß der Dreharbeiten fertigt die BiberFILM einen Rohschnitt
an, d.h. alle gedrehten Szenen werden von groben Bildfehlern bereinigt
und in der geplanten Reihenfolge zu einem noch unfertigen Film
schnitttechnisch montiert. Der Auftraggeber kann den Rohschnitt im
Studio der BiberFILM, per zugesandter DVD oder online auf dem Server der
BiberFILM auf Qualität und Vollständigkeit prüfen. Sollten auf Wunsch
des Auftraggebers neue, im Drehplan nicht vorgesehene Aufnahmen
nachgedreht werden, werden die dadurch entstehenden Zusatzkosten auf die
kalkulierten Produktionskosten aufgeschlagen. Sollte aber der
Rohschnitt oder wesentliche Teile davon den Erwartungen des
Auftraggebers nicht entsprechen und der Auftraggeber aus diesem Grund
vom Produktionsvertrag zurücktritt, stellt die BiberFILM 20% der
Produktionskosten in Rechnung. In diesem Fall entfallen alle weiteren
Schritte des Produktionsablaufs. Wird der Rohschnitt vom Auftraggeber
ordnungsgemäß abgenommen, stellt die BiberFILM 40% der vereinbarten
Produktionskosten in Rechnung.
4.4 Feinschnitt
Nach Abnahme des Rohschnitts durch den Auftraggeber fertigt die
BiberFILM den Feinschnitt an, d.h. der Film wird in Bild, O-Ton und
Musik den Vorgaben des Drehbuchs entsprechend fertig gestellt. Die
künstlerische, dramaturgische und technische Gestaltung des Films
obliegt der BiberFILM. Der Auftraggeber hat aber das Recht, eigene
Vorstellungen einzubringen. Hinsichtlich Musik, Archivbildern und
–filmen sowie Design von Schriften, Trickbildern und Animationen sollten
zwischen Auftraggeber und der BiberFILM übereinstimmende Absprachen
getroffen werden. Auch der Inhalt des Kommentartextes wird in enger
Absprache von Auftraggeber und der BiberFILM festgelegt, wobei die
genaue Formulierung und zeitliche Anpassung an den Feinschnitt von der
BiberFILM geleistet wird.
4.5 Sprachaufnahme, Mischung, Endabnahme
Nach Abnahme des Feinschnitts durch den Auftraggeber, wird der
Kommentartext gemäß dem Angebot von einem professionellen Sprecher
aufgenommen und von der BiberFILM in der finalen Tonmischung
eingespielt. Schließlich erfolgt im Studio der BiberFILM die endgültige
Abnahme des fertigen Films durch den Auftraggeber. Die BiberFILM räumt
dem Auftraggeber bei dieser Abnahme zweimalige Änderungen in Bild und
Ton ein, sofern diese Änderungswünsche weniger als 10% der Filmlänge
umfassen und Dramaturgie und Inhalt nur unwesentlich beeinflusst werden.
4.6 Konfektionierung
Nach der Endabnahme durch den Auftraggeber, stellt die BiberFILM den
Film auf einer Master-Blu-Ray, -DVD oder als digitale Datei dem
Auftraggeber im vereinbarten Format zur Verfügung. Anschließend stellt
die BiberFILM die restlichen 30% der Produktionskosten dem Auftraggeber
in Rechnung.
5. Haftung
Die BiberFILM haftet dem Auftraggeber für vorsätzliche oder grob
fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum der BiberFILM.
7. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind direkt bei Rechnungserhalt fällig.
8. Urheberrechte, Verwertungsrechte
Der Übergang der Rechte erfolgt mit Ablieferung des Films an den
Auftraggeber und Bezahlung der Herstellungskosten durch den
Auftraggeber. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Auftraggeber der
Einsatz der von BiberFILM erbrachten Leistungen nur widerruflich
gestattet. Nach vollständiger Bezahlung ist der Auftraggeber befugt, das
Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ganz oder
teilweise zu übertragen oder die Rechte durch Dritte ausüben zu
lassen. Das Eigentum am Rohmaterial sowie an allen für die Herstellung
des Films erstellten Drehbücher und Unterlagen verbleiben bei der
BiberFILM. Die BiberFILM darf Kopien des Films für eigene Werbezwecke
(z.B. auf der Webseite) herstellen und vorführen.
9. Archivierung
Das originale Bild- und Tonmaterial sowie Archivmaterial oder
anderweitige für Ergänzung oder auch Änderung benötigte Materialien
werden von der BiberFILM für drei Jahre kostenlos archiviert. Nach
Ablauf der drei Jahre erfragt die BiberFILM die Entscheidung des
Auftraggebers, ob das Material vernichtet oder weiterhin kostenpflichtig
archiviert werden soll.
10. Schlussbestimmungen
Abänderungen dieser allgemeinen Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Erklärungen per Fax oder per E-Mail gelten entsprechend. Die
Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist
der gesetzliche.
Wiesentheid, 01.01.2011 Petra Biber
