AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BiberFILM

1. Allgemeines
Nachstehende allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, Vereinbarungen und Absprachen zwischen dem Auftraggeber oder von ihm bevollmächtigte Personen und der BiberFILM.

2. Vorleistungen
Bevor ein Auftrag erteilt wird, unterbreitet die BiberFILM dem potentiellen Auftraggeber ein schriftliches Angebot über Inhalt, Format, Umfang, Rechte, Kosten und Verlauf der beabsichtigten Filmproduktion. Dieses Angebot ist unverbindlich und hat sechs Wochen Gültigkeit.

3. Auftragserteilung
Der Auftrag wird vom Auftraggeber erteilt, indem er das ihm vorgelegte Angebot der BiberFILM binnen sechs Wochen schriftlich akzeptiert.

4. Produktionsablauf
4.1 Drehbuch
Nach Auftragserteilung fertigt die BiberFILM dem Angebot entsprechend ein Drehbuch an. Es enthält eine Beschreibung der für den Film geplanten Szenarien sowie eine sinngemäße Erläuterung von O-Tönen (Statements, Dialoge, Spielszenen) und des Kommentartextes. Dem Auftraggeber steht es im Rahmen des vereinbarten Angebots dreimalig zu, Veränderungen oder Ergänzungen des Drehbuchs einzufordern.
Sollte der Auftraggeber nach dreimaliger Nachbesserung und Veränderung des Drehbuchs die Abnahme ablehnen und aus diesem Grund vom Produktionsvertrag zurücktreten, stellt BiberFILM 15% der vereinbarten Produktionskosten in Rechnung. Die Urheberrechte am Drehbuch bleiben in diesem Fall bei der BiberFILM. Alle weiteren Schritte des Produktionsablaufs entfallen. Nach ordnungsgemäßer Abnahme des Drehbuchs durch den Auftraggeber stellt BiberFILM 30% der vereinbarten Produktionskosten in Rechnung.

4.2 Dreharbeiten
Nach Abnahme des Drehbuchs erstellt die BiberFILM in enger Absprache mit dem Auftraggeber einen Drehablaufplan, der alle geplanten Dreharbeiten, den Einsatz der beteiligten Personen und die Verwendung der notwendigen Requisiten zeitlich und räumlich festlegt. Der Drehablaufplan bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Müssen die Dreharbeiten aus Gründen, die BiberFILM nicht zu vertreten hat (Unwetter, höhere Gewalt, Versäumnisse des Auftraggebers), zeitlich verschoben oder durch zusätzliche Drehtage ergänzt werden, werden die dadurch entstehenden Zusatzkosten auf die kalkulierten Produktionskosten aufgeschlagen. Sollten die Dreharbeiten aus Gründen, die BiberFILM nicht zu vertreten hat (Unwetter, höhere Gewalt, Versäumnisse des Auftraggebers), gänzlich oder so umfangreich entfallen, dass der geplante Film nicht realisiert werden kann, stellt die BiberFILM weitere 15 % der Produktionskosten in Rechnung. In diesem Fall entfallen alle weiteren Schritte des Produktionsablaufs.

4.3 Rohschnitt
Nach Abschluß der Dreharbeiten fertigt die BiberFILM einen Rohschnitt an, d.h. alle gedrehten Szenen werden von groben Bildfehlern bereinigt und in der geplanten Reihenfolge zu einem noch unfertigen Film schnitttechnisch montiert. Der Auftraggeber kann den Rohschnitt im Studio der BiberFILM, per zugesandter DVD oder online auf dem Server der BiberFILM auf Qualität und Vollständigkeit prüfen. Sollten auf Wunsch des Auftraggebers neue, im Drehplan nicht vorgesehene Aufnahmen nachgedreht werden, werden die dadurch entstehenden Zusatzkosten auf die kalkulierten Produktionskosten aufgeschlagen. Sollte aber der Rohschnitt oder wesentliche Teile davon den Erwartungen des Auftraggebers nicht entsprechen und der Auftraggeber aus diesem Grund vom Produktionsvertrag zurücktritt, stellt die BiberFILM 20% der Produktionskosten in Rechnung. In diesem Fall entfallen alle weiteren Schritte des Produktionsablaufs. Wird der Rohschnitt vom Auftraggeber ordnungsgemäß abgenommen, stellt die BiberFILM 40% der vereinbarten Produktionskosten in Rechnung.

4.4 Feinschnitt
Nach Abnahme des Rohschnitts durch den Auftraggeber fertigt die BiberFILM den Feinschnitt an, d.h. der Film wird in Bild, O-Ton und Musik den Vorgaben des Drehbuchs entsprechend fertig gestellt. Die künstlerische, dramaturgische und technische Gestaltung des Films obliegt der BiberFILM. Der Auftraggeber hat aber das Recht, eigene Vorstellungen einzubringen. Hinsichtlich Musik, Archivbildern und –filmen sowie Design von Schriften, Trickbildern und Animationen sollten zwischen Auftraggeber und der BiberFILM übereinstimmende Absprachen getroffen werden. Auch der Inhalt des Kommentartextes wird in enger Absprache von Auftraggeber und der BiberFILM festgelegt, wobei die genaue Formulierung und zeitliche Anpassung an den Feinschnitt von der BiberFILM geleistet wird.

4.5 Sprachaufnahme, Mischung, Endabnahme
Nach Abnahme des Feinschnitts durch den Auftraggeber, wird der Kommentartext gemäß dem Angebot von einem professionellen Sprecher aufgenommen und von der BiberFILM in der finalen Tonmischung eingespielt. Schließlich erfolgt im Studio der BiberFILM die endgültige Abnahme des fertigen Films durch den Auftraggeber. Die BiberFILM räumt dem Auftraggeber bei dieser Abnahme zweimalige Änderungen in Bild und Ton ein, sofern diese Änderungswünsche weniger als 10% der Filmlänge umfassen und Dramaturgie und Inhalt nur unwesentlich beeinflusst werden.

4.6 Konfektionierung
Nach der Endabnahme durch den Auftraggeber, stellt die BiberFILM den Film auf einer Master-Blu-Ray, -DVD oder als digitale Datei dem Auftraggeber im vereinbarten Format zur Verfügung. Anschließend stellt die BiberFILM die restlichen 30% der Produktionskosten dem Auftraggeber in Rechnung.

5. Haftung
Die BiberFILM haftet dem Auftraggeber für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum der BiberFILM.

7. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind direkt bei Rechnungserhalt fällig.

8. Urheberrechte, Verwertungsrechte
Der Übergang der Rechte erfolgt mit Ablieferung des Films an den Auftraggeber und Bezahlung der Herstellungskosten durch den Auftraggeber. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der von BiberFILM erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Nach vollständiger Bezahlung ist der Auftraggeber befugt, das Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ganz oder teilweise zu übertragen oder die Rechte durch Dritte ausüben zu lassen. Das Eigentum am Rohmaterial sowie an allen für die Herstellung des Films erstellten Drehbücher und Unterlagen verbleiben bei der BiberFILM. Die BiberFILM darf Kopien des Films für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Webseite) herstellen und vorführen.

9. Archivierung
Das originale Bild- und Tonmaterial sowie Archivmaterial oder anderweitige für Ergänzung oder auch Änderung benötigte Materialien werden von der BiberFILM für drei Jahre kostenlos archiviert. Nach Ablauf der drei Jahre erfragt die BiberFILM die Entscheidung des Auftraggebers, ob das Material vernichtet oder weiterhin kostenpflichtig archiviert werden soll.

10. Schlussbestimmungen
Abänderungen dieser allgemeinen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Fax oder per E-Mail gelten entsprechend. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist der gesetzliche.

Wiesentheid, 01.01.2011 Petra Biber